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Allgemeine Lieferbedingungen
- Die
folgenden Liefer- und Verkaufsbedingungen sind anwendbar auf alle
Verkaufskontrakte, wobei PCB Elect Export (hiernach "PCB" genannt) als
Verkäufer und Lieferant auftritt. Bedingungen die durch den
Käufer, bzw. Abnehmer (hiernach "Käufer" genannt)
eingebracht werden ohne schriftliche Genehmigung von PCB sind nicht
durch PCB akzeptiert und sind dadurch nicht anwendbar auf den Verkauf,
bzw. die Lieferung.
- Angebote
durch PCB gemacht sind vier Wochen nach Datum gültig. Diese
Geltungsdauer wird verlängert mit derselben Periode wenn PCB
Änderungen in dem Angebot vornimmt. Das Originalangebot
gemacht durch PCB verfallt wenn die Käufer Änderungen
wünschen.
- Lieferfristen
sind nicht definitiv. Vertretbare Abweichungen der genannten
Lieferfrist sind ausdrücklich akzeptiert durch den
Käufer. Unhervorgesehene Umstände und andere
Umstände die nicht unter Kontrolle von PCB sein, entheben den
Käufer nicht von der Pflicht den Kontrakt angegangen mit PCB,
nach zu kommen. Wenn die Lieferung durch PCB abhängig ist von
Instruktionen des Käufers, was auch die Natur ist, dann kann
man PCB nicht aufkommen lassen für eventuellen Schaden,
gelitten durch die Überschreitung der Lieferfrist, verursacht
durch Fahrlässigkeit, Unvollständigkeit und/oder
mangels Sorgfalt des Käufers. In solchen Umstände
bleibt der Käufer verantwortlich für die komplette
Erfüllung seiner Verpflichtungen unter dem mit PCB
angegangenen Kontrakt. Eventuell finanzieller Schaden durch PCB
erlitten durch Fahrlässigkeit, Unvollständigkeit
und/oder mangels Sorgfalt des Käufers gehen zulasten des
Käufers. Der Schadenersatz ist sofort nach Entstehen davon
fällig.
- Solange
der Käufer die gelieferten Güter nicht bezahlt hat,
bleiben diese das Eigentum von PCB, unbeschadet der Verantwortlichkeit
des Käufers für Schaden verursacht durch den
Käufer, tatsächlich zu verfahren nach Abnahme der
Güter durch den Käufer. Güter geliefert beim
Käufer, sondern noch nicht bezahlt durch den Käufer
können nicht verkauft werden durch den Käufer an
Dritte, ohne dass der Käufer den Dritte ausdrücklich
und schriftlich meldet dass PCB einen Eigentumsvorbehalt hat. Der
Eigentumsvorbehalt ist auch gültig wenn der Käufer
Zahlungsaufschub beantragt oder zahlungsunfähig ist.
- Klagen
hinsichtlich der gelieferten Güter müssen innerhalb
von 5 Tage nach Empfang der Güter schriftlich gemeldet werden
an PCB. Diese Periode von 5 Tage ist nur gültig für
Güter die noch nicht durch den Käufer verarbeitet
oder bearbeitet sind. Dieses Recht erlöscht sofort wenn der
Käufer anfangt mit der Verarbeitung oder Bearbeitung der von
PCB gelieferten Güter, auch wenn die Periode von 5 Tage noch
nicht abgelaufen ist. Jede Bearbeitung der Güter durch den
Käufer oder Dritte enthebt PCB von jeder Verantwortlichkeit
für das Funktionieren von den gelieferten Güter und
dem Schaden daraus hervorgehend. Wenn Fehler der Güter, usw.,
rechtzeitig an PCB gemeldet sind, wird PCB diese Güter je nach
Wahl PCB ersetzen oder reparieren, unter der Bedingung, dass diese
Güter innerhalb von 5 Arbeitstage nach Meldung zurück
gesendet werden an PCB.
- Die
Güter sind geliefert beim Käufer ab Fabrik. Alle
Schaden direkt oder indirekt verursacht durch die Güter,
nachdem sie die Fabrik verlassen haben, gehen zulasten des
Käufers.
- Der
Käufer kann nur eine Bestellung annullieren nach schriftlicher
Genehmigung von PCB. Alle Kosten die daraus erwachsen und auch der
Gewinnausfall von PCB, gehen zulasten des Käufers. PCB wird
alle angemessene Mabnahmen treffen um diese Kosten so niedrig wie
möglich zu halten.
- Die
Rechnungen für gelieferte Güter müssen durch
den Käufer innerhalb von 30 Tage an PCB bezahlt werden auf der
Konto angegeben auf der Rechnung, es sei denn, dass PCB die
schriftliche Genehmigung gegeben hat für eine andere
Zahlungsweise. Rechnungen die nach 30 Tage noch nicht bezahlt sind,
werden sofort belast mit einem Zins von 12% pro Jahr über den
noch nicht bezahlten Betrag über jeden Tag dass die Zahlung
unterbleibt, unter der Bedingung dass der Minimumbetrag für
späte Zahlung € 125,00 ist per unbezahlte Rechnung.
Wenn der Käufer seine (rechtzeitigen) Verpflichtungen
versäumt, dann gehen alle vertretbare Kosten fürs
Bekommen der Zahlung auber Recht zulasten des Käufers. In
jedem Fall ist der Käufer Inkassokosten schuldig im Fall einer
Geldforderung. Die Inkassokosten werden berechnet in
Übereinstimmung mit dem Inkassotarif, vorschlagt durch die
niederländische Anwaltskammer. Wenn der Gebraucher
höhere Kosten gemacht hat, berechtigterweise notwendig, kommen
auch diese in Betracht für einen Ersatz. Die vertretbaren
Gerichts- und Ausführungskosten eventuell gemacht gehen
ebenfalls zulasten des Käufers.
- Alle
Bestellungen und Absprachen daran verbunden, gemacht durch Mitarbeiters
von PCB sind nur gültig nach schriftlicher
Auftragsbestätigung von PCB am Käufer. Nur
schriftlich festgelegte Auftragsbestätigungen und Absprachen,
unterzeichnet durch einen befugten Mitarbeiter von PCB, sind
verbindlich für PCB.
- Der
Gebraucher ist befügt seine nach zu kommen Verpflichtungen aus
zu setzen oder den Kontrakt zu lösen, wenn: - der
Käufer den Verpflichtungen des Kontrakts nicht oder nicht
vollständig nachkommt. - der Gebraucher, nach Abschlieben des
Kontraktes, umständehalber und aus gutem Grund kann
fürchten dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht
nachkommen wird. Im Fall es guten Grund zu fürchten gibt dass
der Käufer seine Verpflichtungen nicht oder nur teilweise
nachkommen wird, ist die Aussetzung nur zugelassen sofern die
Mängel das rechtfertigen.
- Konflikt
die resultieren aus Kauf- und Lieferkontrakte zwischen PCB und
Käufer müssen dem Richter des Standorts von PCB
vorgelegt werden. Trotzdem hat PCB das Recht den Konflikt dem
gesetzlich befugten Richter vorzulegen. Die Partien werden berufen sich
nur auf den Richter nachdem Sie alles probiert haben der Konflikt
gegenseitig zu lösen. Auf alle Kontrakte zwischen PCB und
Käufer ist das niederländische Recht anwendbar. Der
Wiener Kaufvertrag ist ausdrücklich ausgeschlossen.
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