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Allgemeine Lieferbedingungen
  1. Die folgenden Liefer- und Verkaufsbedingungen sind anwendbar auf alle Verkaufskontrakte, wobei PCB Elect Export (hiernach "PCB" genannt) als Verkäufer und Lieferant auftritt. Bedingungen die durch den Käufer, bzw. Abnehmer (hiernach "Käufer" genannt) eingebracht werden ohne schriftliche Genehmigung von PCB sind nicht durch PCB akzeptiert und sind dadurch nicht anwendbar auf den Verkauf, bzw. die Lieferung.
  2. Angebote durch PCB gemacht sind vier Wochen nach Datum gültig. Diese Geltungsdauer wird verlängert mit derselben Periode wenn PCB Änderungen in dem Angebot vornimmt. Das Originalangebot gemacht durch PCB verfallt wenn die Käufer Änderungen wünschen. 
  3. Lieferfristen sind nicht definitiv. Vertretbare Abweichungen der genannten Lieferfrist sind ausdrücklich akzeptiert durch den Käufer. Unhervorgesehene Umstände und andere Umstände die nicht unter Kontrolle von PCB sein, entheben den Käufer nicht von der Pflicht den Kontrakt angegangen mit PCB, nach zu kommen. Wenn die Lieferung durch PCB abhängig ist von Instruktionen des Käufers, was auch die Natur ist, dann kann man PCB nicht aufkommen lassen für eventuellen Schaden, gelitten durch die Überschreitung der Lieferfrist, verursacht durch Fahrlässigkeit, Unvollständigkeit und/oder mangels Sorgfalt des Käufers. In solchen Umstände bleibt der Käufer verantwortlich für die komplette Erfüllung seiner Verpflichtungen unter dem mit PCB angegangenen Kontrakt. Eventuell finanzieller Schaden durch PCB erlitten durch Fahrlässigkeit, Unvollständigkeit und/oder mangels Sorgfalt des Käufers gehen zulasten des Käufers. Der Schadenersatz ist sofort nach Entstehen davon fällig. 
  4. Solange der Käufer die gelieferten Güter nicht bezahlt hat, bleiben diese das Eigentum von PCB, unbeschadet der Verantwortlichkeit des Käufers für Schaden verursacht durch den Käufer, tatsächlich zu verfahren nach Abnahme der Güter durch den Käufer. Güter geliefert beim Käufer, sondern noch nicht bezahlt durch den Käufer können nicht verkauft werden durch den Käufer an Dritte, ohne dass der Käufer den Dritte ausdrücklich und schriftlich meldet dass PCB einen Eigentumsvorbehalt hat. Der Eigentumsvorbehalt ist auch gültig wenn der Käufer Zahlungsaufschub beantragt oder zahlungsunfähig ist. 
  5. Klagen hinsichtlich der gelieferten Güter müssen innerhalb von 5 Tage nach Empfang der Güter schriftlich gemeldet werden an PCB. Diese Periode von 5 Tage ist nur gültig für Güter die noch nicht durch den Käufer verarbeitet oder bearbeitet sind. Dieses Recht erlöscht sofort wenn der Käufer anfangt mit der Verarbeitung oder Bearbeitung der von PCB gelieferten Güter, auch wenn die Periode von 5 Tage noch nicht abgelaufen ist. Jede Bearbeitung der Güter durch den Käufer oder Dritte enthebt PCB von jeder Verantwortlichkeit für das Funktionieren von den gelieferten Güter und dem Schaden daraus hervorgehend. Wenn Fehler der Güter, usw., rechtzeitig an PCB gemeldet sind, wird PCB diese Güter je nach Wahl PCB ersetzen oder reparieren, unter der Bedingung, dass diese Güter innerhalb von 5 Arbeitstage nach Meldung zurück gesendet werden an PCB. 
  6. Die Güter sind geliefert beim Käufer ab Fabrik. Alle Schaden direkt oder indirekt verursacht durch die Güter, nachdem sie die Fabrik verlassen haben, gehen zulasten des Käufers. 
  7. Der Käufer kann nur eine Bestellung annullieren nach schriftlicher Genehmigung von PCB. Alle Kosten die daraus erwachsen und auch der Gewinnausfall von PCB, gehen zulasten des Käufers. PCB wird alle angemessene Mabnahmen treffen um diese Kosten so niedrig wie möglich zu halten. 
  8. Die Rechnungen für gelieferte Güter müssen durch den Käufer innerhalb von 30 Tage an PCB bezahlt werden auf der Konto angegeben auf der Rechnung, es sei denn, dass PCB die schriftliche Genehmigung gegeben hat für eine andere Zahlungsweise. Rechnungen die nach 30 Tage noch nicht bezahlt sind, werden sofort belast mit einem Zins von 12% pro Jahr über den noch nicht bezahlten Betrag über jeden Tag dass die Zahlung unterbleibt, unter der Bedingung dass der Minimumbetrag für späte Zahlung € 125,00 ist per unbezahlte Rechnung. Wenn der Käufer seine (rechtzeitigen) Verpflichtungen versäumt, dann gehen alle vertretbare Kosten fürs Bekommen der Zahlung auber Recht zulasten des Käufers. In jedem Fall ist der Käufer Inkassokosten schuldig im Fall einer Geldforderung. Die Inkassokosten werden berechnet in Übereinstimmung mit dem Inkassotarif, vorschlagt durch die niederländische Anwaltskammer. Wenn der Gebraucher höhere Kosten gemacht hat, berechtigterweise notwendig, kommen auch diese in Betracht für einen Ersatz. Die vertretbaren Gerichts- und Ausführungskosten eventuell gemacht gehen ebenfalls zulasten des Käufers. 
  9. Alle Bestellungen und Absprachen daran verbunden, gemacht durch Mitarbeiters von PCB sind nur gültig nach schriftlicher Auftragsbestätigung von PCB am Käufer. Nur schriftlich festgelegte Auftragsbestätigungen und Absprachen, unterzeichnet durch einen befugten Mitarbeiter von PCB, sind verbindlich für PCB. 
  10. Der Gebraucher ist befügt seine nach zu kommen Verpflichtungen aus zu setzen oder den Kontrakt zu lösen, wenn: - der Käufer den Verpflichtungen des Kontrakts nicht oder nicht vollständig nachkommt. - der Gebraucher, nach Abschlieben des Kontraktes, umständehalber und aus gutem Grund kann fürchten dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Im Fall es guten Grund zu fürchten gibt dass der Käufer seine Verpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommen wird, ist die Aussetzung nur zugelassen sofern die Mängel das rechtfertigen. 
  11. Konflikt die resultieren aus Kauf- und Lieferkontrakte zwischen PCB und Käufer müssen dem Richter des Standorts von PCB vorgelegt werden. Trotzdem hat PCB das Recht den Konflikt dem gesetzlich befugten Richter vorzulegen. Die Partien werden berufen sich nur auf den Richter nachdem Sie alles probiert haben der Konflikt gegenseitig zu lösen. Auf alle Kontrakte zwischen PCB und Käufer ist das niederländische Recht anwendbar. Der Wiener Kaufvertrag ist ausdrücklich ausgeschlossen.